Hundeführerschein

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Sie können den Sachkundenachweis nach §3 NHundG, oder auch Hundeführerschein, bei mir erlangen. Er beinhaltet eine theoretische- und eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung beinhaltet 35 Fragen aus 7 Themengebieten und muss vor Aufnahme der Hundehaltung abgelgt werden. Die praktische Prüfung wird anhand eines vorgegebenen Protokolls durchgeführt. Diese muss im ersten Jahr der Hundehaltung abgelegt werden. Die Preise für die jeweiligen Prüfungen finden Sie unter Preise

AUCH FÜR HUNDESCHULEN
Wenn Sie selbst eine Hundeschule haben oder Trainer sind und einen Prüfer für Ihre Kunden suchen, sind Sie bei mir genau richtig.

Was ist der Hundeführerschein?

In Niedersachsen sind seit dem 01.07.2013 alle Ersthundebesitzer verpflichtet, die „Sachkundeprüfung für Hundehalter“ abzulegen. Das bedeutet, dass jeder, der seit 01.07.2013 einen Hund halten möchte, vor Aufnahme der Hundehaltung den theoretischen Teil des Sachkundetestes ablegen muss. Die praktische Prüfung muss in den ersten 12 Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden.